Teilfortschreibung des LEP Schleswig-Holstein und Teilaufstellung der Regionalpläne
Nach dem letzten, förmlichen Beteiligungsverfahren im 4. Quartal 2018 zum „Zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne I - III hat die Landesregierung am 17.12.2019 nun den dritten Entwurf „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) für die Planungsräume I - III“ gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen und uns zur Stellungnahme aufgefordert.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Abs. 5 - 9 LaplaG zum dritten Entwurf der Raumordnungspläne beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 13.01.2020 und endet am 13.03.2020.
Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans gilt landesweit für Schleswig-Holstein.
Die Planungsunterlagen werden durch die Landesplanungsbehörde im Internet unter der Adresse
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
bis zum 13.03.2020 bereitgestellt.
Wir bitten Sie, sich über den aktuellen Stand der Windenergieplanung in Schleswig-Holstein zu informieren und zu prüfen, ob auch möglicherweise Kiesgewinnungsgebiete von Ihnen direkt betroffen sind! Herr Prenzer steht Ihnen in diesem Zusammenhang gerne auch für ein persönliches Gespräch vor Ort jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir erwarten Ihre Anmerkungen/Stellungnahmen schnellstmöglich, jedoch spätestens bis zum 28.02.2020.
Ansprechpartner: Raimo Benger, Thomas Prenzer