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Tarif & Arbeitsrecht

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der in vielen innerdeutschen Regionen stark gestiegenen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus sind telefonische Krankschreibungen beim Arzt (Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit) ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patienten aufgrund telefonischer Anamnese durch den Arzt wegen Atemwegserkrankungen wieder ermöglicht worden.

Nach der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen können die entsprechenden Krankschreibungen nach eingehender telefonischer Befragung durch einen niedergelassenen Arzt für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann für weitere sieben Kalendertage telefonisch erfolgen. Der Beschluss trat am 19. Oktober in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Über eine mögliche Verlängerung soll zeitgerecht entschieden werden.

"Bescheinigungen" über Nachrichtendienste wie beispielsweise WhatsApp bleiben demgegenüber ungeeignet, den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit zu erbringen. Wird der Patient noch nicht einmal per Telefon oder Video über mögliche Symptome einer Erkrankung eingehend befragt, ist das Ergebnis ohne jeden belastbaren Wert.