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Tarif & Arbeitsrecht

2. Entwurf Arbeitsschutzverordnung: Testpflicht für Betriebe

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung auf den Weg gebracht.

In dieser ist die Pflicht für Arbeitgeber vorgesehen, ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, soweit diese (teilweise) in Präsenz beschäftigt sind. In bestimmten Fällen bei höheren Expositionsrisiken sind den Beschäftigten zwei Tests pro Woche anzubieten. Die Änderung tritt fünf Tage nach Verkündung in Kraft. Dies bedeutet, dass die Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen Tests anzubieten, voraussichtlich ab der nächsten Woche gilt.