Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG)
Das Geldwäschegesetz (GwG) wurde zum 01.08.2021 durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) vom 25.06.2021 novelliert. Mit dem TraFinG soll die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter vorangetrieben und mehr Transparenz über Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden.
Zu Einzelheiten verweisen wir auf das Rundschreiben des bbs und das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG).