Rheinland-Pfalz: TV-Beitrag zum Thema „Ausschlussgebiet Vulkaneifel“
Am Montag, dem 9. November 2020, war das SWR-Fernsehen zu Gast im Steinbruch „Oberbettingen“ der RPBL in Rheinland-Pfalz. Anlass des Drehs war die geplante Ausweisung eines großflächigen Ausschlussgebietes Vulkaneifel für die dortige Rohstoffgewinnung.
Dorothea Kaleschke-Weingarten hat den Termin begleitet und die Fragen des Reporters beantwortet. Der Beitrag wird in den nächsten Tagen in der Sendung „Landesschau Rheinland-Pfalz“ ausgestrahlt werden. Der Link zur Sendung bzw. zum Beitrag folgt nach der Ausstrahlung.
Hintergrund: Rohstoffsicherung in der Vulkaneifel
Die Planungsgemeinschaft Trier hat nach Protesten zum „Kapitel Rohstoffsicherung“ des „Entwurf ROP Trier 2014 Neu“ den Lösungsdialog Vulkaneifel durchgeführt zur Rohstoffgewinnung im Landkreis Vulkaneifel. vero setzte sich dabei im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen für eine vernünftige Kompromisslösung ein. Seit 2014 der Entwurf des Regionalplans veröffentlicht wurde, haben wir mit den Unternehmen, den Fachbehörden und den Gegner der Rohstoffgewinnung einen solchen Kompromiss erarbeitet. Er sieht Rohstoffgewinnung nur noch durch Erweiterungen bereits genehmigter Gebiete vor. Der Fortbestand der Betriebe ist damit für die nächsten 10-15 Jahre gesichert. Alle Akteure haben das Ergebnis mitgetragen, auch der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel hat im Mai 2019 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Jetzt, nach mehr als einem Jahr, beschließt der Kreisausschuss, der vom Kreistag beauftragt ist, ein solches „Rohstoffverhinderungskonzept“, obwohl er vor 1,5 Jahren dem Kompromiss zugestimmt hat. Dass ist nicht nachvollziehbar.
vero bewertet diese Entwicklung wie folgt:
Diese Abkehr von einer – unter allen Akteuren – abgestimmten Vereinbarung verletzt geltendes Recht. Die Unternehmen haben geltende Abbaugenehmigungen, zum Teil nur noch bis zum Jahr 2030. Der Beschluss käme deswegen einem Berufsverbot gleich. Sollten die Regionalvertretung beschließen, dass diese Ausschlusskulisse 1:1 in den Regionalplan einfließen soll, wäre auch der Regionalplan im Bereich der Rohstoffsicherung rechtswidrig. Einen solchen Plan wird das Land nicht genehmigen.
Zudem würde diese Ausschlusskulisse auch der regionalen Bauindustrie schwer schaden, denn es fehlt dann schnell Material für den Straßen- und Schienenbau, aber auch für öffentliche Gebäude und private Häuser.
Die Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Vulkaneifel finden Sie im hier PDF-Format.