Umsetzung der MantelVO in NRW – Abfrage Verfüllungen
Das Umweltministerium macht auf einen Erlass aufmerksam, mit dem durch die Umweltschutzbehörden der Kreise und Städte der Stand der in Betrieb befindlichen Verfüllungen in NRW abgefragt werden soll. Ziel ist die Ermittlung der Daten zu vorhandenen Verfüllkapazitäten / Restvolumen in Verfüllungen von Abgrabungen sowie zu Mengenströmen und Materialqualitäten (hier insbesondere Bodenmaterial), die im Bereich von Verfüllungen verwertet werden.
Die Thematik wurde bereits im Rahmen der vero-Veranstaltung zur Mantelverordnung (MantelVO) am 17.11.2021 vorgestellt.
Zur Umsetzung der sog. Mantelverordnung führt das NRW-Umweltministerium bis zum 15.02.2022 eine Erhebung zu in Betrieb befindlichen Verfüllungen durch, um u.a. den Stand der Verfüllkapazitäten und entsprechender Restvolumina zu erfassen. Im Rahmen dieser Erhebung sollen Verfüllungen von Abgrabungen zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe (z.B. Kies, Sand, Ton, Natursteingewinnung in Steinbrüchen) erfasst werden, soweit extern angefallene mineralische Abfälle dort entsorgt werden können. Daneben sollen auch Daten zu Verfüllungen erhoben werden, die auf Grundlage des Wasserrechts, Abgrabungsrechts, Baurechts oder des Bergrechts genehmigt sind.
Die Daten sollen auf übergeordneter Ebene des Landes ausgewertet werden. Für den Stoffstrom Bodenmaterial dient die Erhebung der Bestandsaufnahme des Status Quo im Rahmen des von MULNV geplanten landesweiten Monitoringprogramms.
Das Monitoringprogramm aller relevanten Stoffströme soll u.a. zur Begleitung der Umsetzung der Mantelverordnung in NRW dienen und zur Unterstützung des bundesweit vorgesehenen Monitoringprogramms gemäß Art. 5 MantelVO beitragen.