Niedersachsen bringt Vorschlag zur Verfahrensbeschleunigung im Bundesimmissionsschutzgesetz in Bundesrat ein
Das Land Niedersachen hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der 9. BImSchV in den Bundesrat eingebracht.
Dieser Vorschlag sieht eine Änderung der §§ 10 und 19 BImSchG und der 9. BImSchV vor, mit der laut Begründung erreicht werden soll, „den eigentlichen Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erneut in den Fokus zu rücken, weil vermehrt festzustellen ist, dass Einwendungen erhoben werden, ohne dass überhaupt eine eigene örtliche oder persönliche Betroffenheit vorliegt“.
Der Änderungsvorschlag wird in der 39. KW – ab dem 21.09.2020 – in den Bundesratsausschüssen beraten.
Wir begrüßen den Gesetzesentwurf ausdrücklich, da er im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung ist, die aus unserer Sicht überfällig ist. In der Vergangenheit hatten wir in vielen politischen Gesprächen auf die massiven Probleme in Genehmigungsverfahren hingewiesen.
Alle relevanten Ministerien in den Bundesländern, in denen der wir tätig sind, haben wir angeschrieben und um Unterstützung des niedersächsischen Änderungsvorschlags geworben.