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Umweltschutz

Vollzug des Wasserabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWAG)

Vollzug des Wasserabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWAG); „Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Zusammenhang mit dem Abbau von Bodenbestandteilen (Kiesabbau)“

Aus den Reihen der Mitgliedsbetriebe wurden wir über einen aktuellen Erlass des Umweltministerium Schleswig-Holsteins über den Vollzug des Wasserabgabengesetzes in Bezug auf den Abbau von Kies und Sand informiert.

Unserem Kenntnisstand nach haben vereinzelt einige Landkreise, aber nicht alle, den Erlass des Umweltministeriums zum Anlass genommen, um Kontakt mit den Kies- und Sandabbauunternehmen aufzunehmen und eine Reihe von Fragen zu stellen. Dazu zählen:

  • Beschreibung des Abbauprozesses des Sandes und Kieses; hier insbesondere darzustellen, ob eine Kieswäsche erfolgt und hierfür Wasser aus einem Brunnen oder direkt aus einem Kiessee entnommen wird.
  • Beschreibung der Wasserentnahme (Leitung, Saugeinrichtung etc.).
  • Auflistung der Genehmigungen für die Grundwasserentnahme.

Der unterschiedliche Vollzug der Landkreise sowie der generelle Gesprächsbedarf zu diesem Sachverhalt, dass nämlich im Rahmen der Rohstoffgewinnung ausschließlich eine Kreislaufführung des Wassers, also ein Wassergebrauch und kein Wasserverbrauch, stattfindet, hat uns dazu veranlasst, Kontakt mit dem Umweltministerium aufzunehmen und um einen Gesprächstermin zu bitten. Urlaubsbedingt wird es aller Voraussicht nach erst Ende September einen gemeinsamen Gesprächstermin geben, der von Seiten des Umweltministeriums auch begrüßt wird, sodass von unserer Seite vorgeschlagen wird, dass die Unternehmen, die eine Aufforderung ihres Landkreises erhalten haben, bis zum 30.09.2019 erstmal keine Rückäußerung zu den o. a. Fragen zu geben. Nach dem Gespräch mit dem Umweltministerium werden wir Sie über die weiteren Schritte und Maßnahmen informieren.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Raimo Benger, Thomas Prenzer