Prüfung wasserwirtschaftlicher Merkmale von RC-Baustoffen für BAB ab 2021
Die Bundesautobahnen werden ab dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund wird die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen. Zur Erledigung dieser Aufgaben wird sich der Bund der neu gegründeten Infrastrukturgesellschaft „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH) bedienen. Für Bundesstraßen soll es bei der Auftragsverwaltung durch die Länder bleiben.
Insgesamt sind bundesweit 10 Niederlassungen der Autobahn GmbH gegründet worden. Für die Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen werden zukünftig die Niederlassung Rheinland mit Sitz in Krefeld und die Niederlassung Westfalen mit Sitz in Hamm zuständig sein.
Die Autobahn GmbH wird bundesweit weitgehend einheitliche Standards einführen. Dies wird auch den Nachweis der wasserwirtschaftlichen Merkmale von Sekundärbaustoffen betreffen. Bekanntermaßen ist der Einsatz von Recycling-Baustoffe für den Straßen- und Erdbau in NRW in Bezug auf die Bewertung der wasserwirtschaftlichen Merkmale durch verschiedene Runderlasse geregelt [1], [2]. Nach Auskunft der Niederlassungen Rheinland und Westfalen bleiben diese Regelungen bis auf weiteres auch für Verträge ab dem 01.01.2021 gültig.
Kürzlich hat der Bundesrat die lange diskutierte Mantelverordnung beschlossen. Es ist zu erwarten, dass die bisherigen Länderregelungen mittelfristig durch die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung ersetzt werden. Über zukünftige Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.