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Gesetzliche Änderungen

EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL): Fortschreibung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027

Wie schon im vero-Newsletter vom 08.01.2021 bekannt gegeben, läuft derzeit die Anhörungsphase zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 der Wasserrahmenrichtlinie. Die Anhörungsphase endet am 22. Juni 2021.

Die Bewirtschaftungspläne enthalten Ziele zur Erreichung des guten Zustands der Gewässer. In den Maßnahmenprogrammen wird konkret beschrieben, wie die Ziele erreicht werden sollen. Da bei vielen Gewässern der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht werden kann, werden in den Entwürfen auch Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus festgeschrieben.

Für unsere Branche kann eine Betroffenheit vorliegen, z. B. bei Einleitung in Oberflächengewässer, etwa bei der Sümpfung von Gewinnungsbetrieben und der Ableitung von Sümpfungswässern (sofern ggf. Schwebstoffe enthalten sind), der Ableitung von Niederschlagswassern oder bei der Förderung von Brauchwasser.

Wir wollen in jedem Bundesland, in dem wir vertreten sind, eine Stellungnahme abgeben. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie, die folgenden Prüfschritte für Ihre Betriebe durchzuführen:

Es wäre schön, wenn Sie uns bis zum 30. April 2021 eine Rückmeldung geben könnten, durch welche konkreten Ziele und Maßnahmen eine Betroffenheit bei Ihren Betrieben vorliegt, die der Rohstoffgewinnung entgegenstehen. Rückmeldungen gerne per Mail an: david.tigges@vero-baustoffe.de oder telefonisch unter 0203 99239-89.

Wir wollen alle eingegangenen Rückmeldungen in einer Stellungnahme bündeln und diese vor dem Versand wie gewohnt mit Ihnen abstimmen.

Für Ihre Bemühungen danken wir im Voraus.