Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Gesetzliche Änderungen

Revitalisierung von verschmutzten Flächen - Zuwendungsrichtlinie

Gegenstand der Förderung soll die Sanierung und Revitalisierung von verschmutzen Flächen in Niedersachsen zum Zweck einer nachhaltigen Nutzung sein.

Dies dient dem Umweltschutz und der Verminderung einer Inanspruchnahme von (anderen) Flächen, die ansonsten der Natur entzogen würden.

Den Vorgaben der Europäischen Union folgend, steht nun – im Unterschied zur „Richtlinie Brachflächenrecycling“ – die grüne Infrastruktur stärker im Fokus. So muss das Nachnutzungskonzept der zu sanierenden Fläche zu einem bestimmten Anteil an der Gesamtfläche eine grüne Infrastruktur vorsehen. Der Anteil an grüner Infrastruktur dient zudem als Vorhaben-Auswahlkriterium.

Als Fördermittel sollen insbesondere Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung verwendet werden.

Zuwendungsempfänger können Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts sein.

Für die Verfahrensabwicklung soll die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) als Bewilligungsstelle fungieren. Die fachtechnische Überprüfung erfolgt unter Beteiligung des GAA Hildesheim.

Bei Rückfragen zum Richtlinienentwurf kontaktieren Sie uns gerne per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de.