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Abfallwirtschaft

Entwurf "Abfallwirtschaftsplan Hessen 2021" in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bundeländer stellen nach § 30 Abs. 1 KrWG für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. In Hessen wird der Abfallwirtschaftsplan nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) von dem für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, aufgestellt.

Der Abfallwirtschaftsplan Hessen stellt insbesondere die Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung dar sowie die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung und die für die Abfallbeseitigung erforderlichen Anlagenkapazitäten und die wichtigsten Verwertungsanlagen.

Ziele des vorgelegten Entwurfs des Abfallwirtschaftsplans Hessen sind:

  • das abfallwirtschaftliche Geschehen verstärkt in einen ökologischen Gesamtkontext zu stellen - mit Schwerpunkt auf Klima- und Ressourcenschutz. Dazu zählt die Vermeidung von Abfällen bei der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, Produktion sowie Handel und Konsum.
  • die vom Bund geforderte Quote von 65 % für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen zu erreichen. (In Hessen liegt sie derzeit lediglich bei 54 - 58 %).
  • bei schrumpfenden Ablagerungsmöglichkeiten und zur Schonung natürlicher Ressourcen mineralische Abfälle aus Bauabbrüchen zu hochwertigen und gütegesicherten Recyclingbaustoffen aufzubereiten und gezielt im Baukreislauf einzusetzen.
  • bei Neuplanungen und Sanierungen von Anfang an zirkulär denken, um eine ressourcenschonende Gestaltung der Gebäude zu erreichen, sie als Rohstofflager zu nutzen und abfallarm zu bewirtschaften, im Sinne des „Urbane Mine Hessen“.
  • die unmittelbare Weiternutzung von Produkten oder Teilen davon zu demselben Zweck, zu dem sie ursprünglich hergestellt wurden, ohne dass sie vorher die Abfalleigenschaft angenommen haben.

Ergebnisse

  • Es herrscht ein landesweiter Mangel an DK 0 Deponien
  • Es herrscht ein regionaler Mangel an DK I Deponien (lediglich im westl. Südhessen ist Entsorgungssicherheit gegeben).
  • Nur in Mittelhessen besteht Bedarf an DK II Deponien.
  • Die derzeit in vielen Fällen stattfindende überregionale Entsorgung und der daraus resultierende Transportaufwand stellen vor dem Hintergrund der klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Hessen eine unbefriedigende Situation dar und sind damit nicht kompatibel. Es fehlen vor allem DK 0 Deponien.
  • Die größte Dringlichkeit wird im Bereich der Entsorgung von unbelastetem bzw. gering belastetem Bodenaushub und Bauschutt gesehen. Da sich die überregionale Verwertung trotz der erforderlichen Transporte jedoch oftmals als günstiger darstellt, besteht eine Unsicherheit in Bezug auf Refinanzierung der erforderlichen Investitionen für DK 0 Deponien.
  • Gebraucht wird ein dichtes Netz an Deponiekapazitäten zur Verminderung des derzeitigen Transportaufkommens. Damit verbunden ist eine Reduzierung der transportbedingten Emissionen. Somit wird auch ein Beitrag geleistet, die Abfallwirtschaft in Hessen ökologischer und nachhaltiger zu machen. 
  • Das Land Hessen plant, in einem Gutachten untersuchen zu lassen, wie die erforderlichen Deponiekapazitäten geschaffen werden können, wobei unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeiten in Hessen untersucht werden wird, ob bestehende Deponiestandorte vollständig ausgeschöpft sind, erweitert werden können, aber auch, ob und wo in Hessen geeignete Flächen für die Ausweisung als Deponiestandort in Frage kommen.

Alle Unterlagen zum Abfallwirtschaftsplan Hessen 2021 sowie die SUP dazu können auch auf der folgenden Seite des Umweltministeriums abgerufen werden: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/kreislauf-abfallwirtschaft/abfallwirtschaft-hessen

Die für unsere Branche wichtigen Aussagen zu Bauschutt und Bodenaushub finden sich in den folgenden Kapiteln:

  • 4.2.9 Bauschutt & Bodenaushub, ab Seite 41
  • 4.3 Abfallmengenprognose, ab Seite 48
  • 4.4 Darstellung der hessischen Entsorgungsanlagen, ab Seite 53
  • 5.1.3.1 gefährliche Bau- und Abbruchabfälle, ab Seite 73
  • 5.2.2.2 nicht gefährliche industrielle Abfälle; Bau- und Abbruchabfälle, ab Seite 90,
  • 6. Aufkommen und Entsorgung mineralischer Abfälle, ab Seite 101

Anlass für eine Stellungnahme sehen wir vorrangig in der Unkenntnis über die tatsächlichen Mengen anfallenden Bauschutts und Bodenaushubs und deren tatsächlichen Verwertungs- und Entsorgungsströme. In der Mengenbilanz sind bei den nicht gefährlichen Gewerbe- und Bauabfällen lediglich die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Mengen dokumentiert. Das gesamte Aufkommen ist jedoch deutlich höher. Die innerhalb und außerhalb Hessens privatwirtschaftlich verwerteten Mengen an nicht gefährlichen Gewerbe- und Bauabfällen fehlen gänzlich.  Sie müssen unbedingt in dem vom Land Hessen geplanten Gutachten berücksichtigt werden, um ein Gesamtbild zukünftiger Ströme und deren räumlicher Verteilung in Hessen gewinnen zu können. Hierfür sind Beseitigungs- und Verwertungsstellen gleichermaßen zu betrachten, da nicht nur die Deponiestandorte, sondern auch die Verwertungsstellen ungleichmäßig über Hessen verteilt sind. Nur so können in dem geplanten Gutachten verlässlichen Aussagen zu möglichen geeigneten Standorten für Entsorgungsanlagen getroffen werden. Tagebaue sind als potenzielle Verwertungsstellen zu untersuchen.

Anregungen und Hinweise für unsere Stellungnahme richten Sie bitte bis zum 27. Juli 2021 an:

Dorothea Kaleschke-Weingarten
T: 0151 205 618 52
E: weingarten@baustoffverbaende.de