SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Am 27. Januar 2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft getreten. Sie enthält bis zu ihrem Außerkrafttreten am 15. März 2021 verschärfte Regelungen zum Arbeits- und Infektionsschutz. Aufgrund der weiterhin hohen SARS-CoV-2-Infektionszahlen, der Angst vor der Ausbreitung neuer Coronavirusvarianten (z. B. aus Großbritannien) und auch weil die Maßnahmen in anderen Bereichen größtenteils ausgeschöpft scheinen, hat die Bundesregierung per Verordnung weitere verschärfte Arbeitsschutzregelungen in Kraft gesetzt.
Eine Zusammenfassung über verschärfte Regelungen stellen wir Ihnen zur Verfügung.