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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

BEHG / BDI-Vorschlag zur Entlastung Non-ETS-Anlagen

Ende 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom Bundestag beschlossen. Bundesländer und die Regierungskoalition im Bundestag hatten sich dabei auf einen verschärften Preispfad von 25 €/t CO2 im Jahr 2021 bis auf 55 €/t CO2 im Jahr 2025 geeinigt. Für Industrieanlagen sind Ausnahmen bzw. Entlastungen vorgesehen. Hintergrund ist, dass eine rein nationale CO2-Preisbelastung für diese Industrieanlagen natürlich einen erheblichen Wettbewerbsnachteil mit ausländischen Anbietern darstellt.

Da das BEHG aufgrund des politisch hohen Zeitdrucks Ende 2019 an vielen Stellen lediglich Verordnungsermächtigungen enthält, wird es nun darauf ankommen, die Detailregelungen im Einzelnen auszugestalten. In den vergangenen Wochen hat der bbs gemeinsam mit weiteren energieintensiven Industrieverbänden und dem BDI eine erste Positionierung mit konkreten Vorschlägen zur Entlastung von Non-ETS-Anlagen erarbeitet. Anmerkungen hierzu erwartet der bbs bis Mittwoch, 26. Februar 2020 per Mail an: sekretariat@bvbaustoffe.de.