Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Erhöhung der AfA im Mietwohnungsbau im Entwurf zum JStG 2022 / Fördersätze für energetische Sanierungen

Der bbs hat uns darüber informiert, dass der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 vorsieht, den linearen Abschreibungssatz für Gebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, von 2 auf 3 Prozent anzuheben. Dabei entfällt die bislang bestehende Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.

Eine Verschlechterung der Investitionsbedingungen ergibt sich hingegen bei der Ausgestaltung der Förderung energetischer Sanierungen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen werden jeweils um 5 bis 10 Prozentpunkte gesenkt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben und der Übersicht der Maßnahmen zur BEG Reform 2022.