EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL): Fortschreibung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den 3. Bewirtschaftungszeitraum 2021-2027
Wie schon im vero-Newsletter vom 08.01.2021 bekannt gegeben, läuft derzeit die Anhörungsphase zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszyklus 2021-2027 der Wasserrahmenrichtlinie. Die Anhörungsphase endet am 22. Juni 2021.
Die Bewirtschaftungspläne enthalten Ziele zur Erreichung des guten Zustands der Gewässer. In den Maßnahmenprogrammen wird konkret beschrieben, wie die Ziele erreicht werden sollen. Da bei vielen Gewässern der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht werden kann, werden in den Entwürfen auch Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus festgeschrieben.
Für unsere Branche kann eine Betroffenheit vorliegen, z. B. bei Einleitung in Oberflächengewässer, etwa bei der Sümpfung von Gewinnungsbetrieben und der Ableitung von Sümpfungswässern (sofern ggf. Schwebstoffe enthalten sind), der Ableitung von Niederschlagswassern oder bei der Förderung von Brauchwasser.
Niedersachsen liegt in den vier Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein; keine dieser Flussgebietseinheiten kann allein von Niedersachsen bewirtschaftet werden.
Den Entwurf des niedersächsischen Beitrags zu den Bewirtschaftungsplänen 2021 bis 2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein finden Sie hier.
Die Übersichten über die Bewirtschaftungsziele in den vier Flussgebietseinheiten finden Sie hier.
Wir wollen in jedem Bundesland, in dem wir vertreten sind, eine Stellungnahme abgeben. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wir bitten Sie, die folgenden Prüfschritte für Ihre Betriebe durchzuführen:
- In welcher Flussgebietseinheit liegt der Gewinnungsbetrieb?
Informationen zu den Flussgebieten finden Sie auf den folgenden Seiten der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein und Weser sowie unter:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/wasser/eg_wasserrahmenrichtlinie/flussgebiete/flussgebiete-7415.htmlÜbersichtskarte Seite 0-2
- Welcher IST-Zustand und welche Erreichungsziele werden für die Flussgebietseinheiten im Bewirtschaftungsplan vorgesehen?
Diese sind dem Bericht zu entnehmen
- Welche konkreten Maßnahmen sind im Maßnahmenplan zur Erreichung des jeweiligen Ziels aufgeführt?
Diese sind den Übersichten zu entnehmen
- Haben diese Ziele des Bewirtschaftungsplans und konkreten Maßnahmen des Maßnahmenplans Auswirkungen auf die Produktionstätigkeit?
- Sind neue Bauten, Erweiterungen oder Verfüll-Aktivitäten im Betrieb geplant, bei denen zukünftig Verschlechterungen entstehen könnten?
- Nur große Baggerseen (> 50 ha) werden in den jeweiligen Länderprogrammen einer Bewertung unterzogen. Jedoch wurden für alle Baggerseen Datenblätter oder Steckbriefe angelegt. Auch hier ist es ratsam, die Angaben zu prüfen, auch wenn diese Seen kein offizieller Teil der Bewirtschaftungspläne sind. Wir gehen davon aus, dass sich die Wasserbehörden bei neuen Verfahren auf diese Steckbriefe berufen werden.
Es wäre schön, wenn Sie uns bis zum 30. April 2021 eine Rückmeldung geben könnten, durch welche konkreten Ziele und Maßnahmen eine Betroffenheit bei Ihren Betrieben vorliegt, die der Rohstoffgewinnung entgegenstehen. Rückmeldungen gerne per Mail an: info@vero-baustoffe.de.
Wir wollen alle eingegangenen Rückmeldungen in einer Stellungnahme bündeln und diese vor dem Versand wie gewohnt mit Ihnen abstimmen. Für Ihre Bemühungen danken wir im Voraus.